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Physiotherapeuten im Krankenhaus: eine aussterbende Spezies?

29.05.2007
Seitdem die akutstationäre Versorgung nach den so genannten Diagnosebezogenen Fallgruppen (DRGs) vergütet wird, hat sich die Verweildauer der Patienten in der Klinik deutlich verkürzt: Um möglichst kostendeckend arbeiten zu können, werden die Patienten so rasch wie möglich entlassen, und Leistungen, die bisher im Rahmen der Krankenhausbehandlung erbracht wurden, werden zunehmend ambulant abgedeckt oder von Rehabilitationseinrichtungen übernommen. Wie sich die Arbeitsplätze von in der Klinik tätigen Physiotherapeuten dennoch sinnvoll sichern lassen, zeigt Claudia Winkelmann in der Fachzeitschrift "physiopraxis" auf (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2007).

Die durch die DRGs bedingte Entwicklung trifft die klinischen Physiotherapeuten besonders hart – denn Physio- und Ergotherapie sind nicht als eigenständige Leistungen definiert, sondern gelten als integraler Bestandteil der stationären Behandlung. Daher können sie auch nicht gesondert abgerechnet werden. "Anders verhält es sich mit Frührehabilitation und Rehabilitation", erklärt Claudia Winkelmann, die seit 2003 die Abteilung Physikalische Medizin und Rehabilitation des Helios Klinikums Erfurt leitet: "Diese Leistungen kann das Krankenhaus höherwertig und erlössteigernd abrechnen - und es gewinnt an Profil."
Claudia Winkelmann weist zudem darauf hin, dass durch die Frührehabilitation die Arbeit und die Stellung der Therapeuten im Krankenhaus aufgewertet werden. Somit profitieren sowohl das Klinikum als auch die Therapeuten von dem erweiterten Angebot. Frührehabilitative Maßnahmen noch während der Akutbehandlung sind nicht nur erlaubt, sie werden im Sozialgesetzbuch (SGB) geradezu gefordert – etwa um eine Behinderung oder spätere Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Claudia Winkelmann verweist auf eine Passage des SGB, nach der Rehabilitation "...von Anfang an integraler Bestandteil einer lückenlosen medizinischen Versorgung..." sein soll.

Ein umfassendes und fachlich fundiertes Frührehabilitationsangebot aufzubauen, ist jedoch keine leichte Aufgabe. "Der qualitative und quantitative Personalaufwand ist enorm hoch", so Winkelmann. An der besonders aufwändigen neurologisch/neurochirurgischen Frührehabilitation etwa sind Physio- und Ergotherapeuten ebenso beteiligt wie Logopäden, Pflegekräfte, Neuropsychologen und Fachärzte für Neurologie oder Neurochirurgie. Nur wenn all diese Berufsgruppen vertreten sind, erfüllt die Klinik die für eine gesonderte Abrechnung notwendigen Kriterien. Alle Disziplinen und ihre Leistungen zu koordinieren, ist eine Aufgabe mit hoher organisatorischer Verantwortung, wie Claudia Winkelmann aus eigener Erfahrung weiß. Letztlich spielen jedoch nicht nur finanzielle und organisatorische Aspekte eine Rolle, sondern hauptsächlich das Wohlergehen der Patienten. Diese profitieren ohne Zweifel von möglichst frühen rehabilitativen Bemühungen. Im Gegensatz zu einer externen Reha-Einrichtung können die in der Klinik tätigen Therapeuten uneingeschränkt auf Patientendaten zurückgreifen. Akuthäuser verfügen zudem meist über bessere diagnostische Möglichkeiten, die die Therapie stützen. Auch die gebündelte Fachkompetenz mit umfassender konsiliarärztlicher Beratung kommt den Patienten zugute. Und schließlich ist auch eine eventuell notwendige Rückverlegung auf die Intensivstation ohne logistische Probleme und zeitliche Verzögerung möglich.



C. Winkelmann: Frührehabilitation im Akutkrankenhaus, physiopraxis 2007; 5 (4): S. 8-12


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