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Gesetze und Verordnungen

Zehn Fragen - zehn Antworten zum Thema IGeL

11.03.2008
Wer sich vor einer Fernreise vorbeugend impfen lassen möchte oder vor Aufnahme einer neuen Sportart auf seine Tauglichkeit untersuchen lässt, beansprucht Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz "IGeL". Diese Leistungen bezahlen die Krankenkassen nicht, die Kosten müssen die Patienten selbst tragen. Auch andere Individuelle Gesundheitsleistungen, wie beispielsweise zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, Akupunktur oder Augeninnendruckmessungen, können im Einzelfall empfehlenswert oder sogar medizinisch erforderlich sein, wenngleich die Krankenkasse dafür die Kosten nicht übernimmt.

Mit der Patientenbroschüre "Individuelle Gesundheitsleistungen - was Sie über IGeL wissen sollten" gibt die Bundesärztekammer Antworten auf häufig gestellte Fragen zum korrekten Umgang mit diesen Selbstzahlerleistungen.

"Warum trägt meine Krankenkasse die Kosten für IGeL nicht?" "Bin ich von meinem Arzt ausreichend beraten worden?" "Habe ich eine nachvollziehbare Rechnung erhalten?" - Diese und sieben weitere Fragen beantwortet die neue Patientenbroschüre, die ab sofort auch auf der Internetseite der Bundesärztekammer zum Download bereitsteht.
Besonders wichtig ist die unaufdringliche, sachliche Beratung der Patienten über Individuelle Gesundheitsleistungen.
"In keinem Fall darf die Individuelle Gesundheitsleistung zur Bedingung gemacht werden für andere Leistungen, die von Ihrer Krankenkasse getragen werden", betont die Bundesärztekammer in ihrer neuen Broschüre.



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