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Was Sie schon immer wissen wollten04.01.2006
Rot, blau, gelb oder grün: Die vom Arzt ausgestellten Rezepte und Verordnungen in
den vier verschiedenen Farbkennzeichnungen haben jeweils eine andere Bedeutung und nur
eine begrenzte „Haltbarkeit“, die noch dazu ganz unterschiedlich ist. Grundsätzlich gilt: Pro
Rezept dürfen maximal drei Arzneimittel verordnet werden.Das rote Kassenrezept (mit roter Farbe auf weißem Papier) ist das gebräuchlichste. „Kassenrezept“ heißt es deshalb, weil die verordneten Medikamente von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Dieses Rezept gilt vier Wochen ab dem Ausstellungsdatum. Das blaue Privatrezept bekommen zunächst Privatversicherte. Sie können es bis drei Monate nach Ausstellung einlösen. Ein blaues Rezept bekommen auch gesetzlich Versicherte, wenn das verschriebene Präparat nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehört und sie es daher in vollem Umfang selbst bezahlen müssen. Betäubungsmittel oder starke Schmerzmittel werden auf einem gelben Rezept verordnet, dessen Verordnung strengen Auflagen und Reglementierungen unterliegt. Es muss sieben Tage nach Ausstellung eingelöst werden, sonst verfällt die Verordnung. Das „Grüne Rezept“ ist eine Besonderheit: Dabei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung des Arztes für rezeptfreie Medikamente. Sie müssen grundsätzlich aus eigener Tasche bezahlt werden. Das Grüne Rezept ist unbegrenzt gültig und kann beliebig viele Medikamente enthalten. Es dienst in erster Linie als Merkhilfe für den Patienten. Folgende Angaben dürfen auf Ihrem Kassenrezept nicht fehlen: Krankenkassenname; Name, Anschrift, Geburtsdatum der Person, für die das Rezept ausgestellt wurde; bei BKK auch der Arbeitgeber, Nummer der Kasse, des Versicherten und des Vertragsarztes; Kennzahl für den Status des Versicherten (z. B. Angestellter), Gültigkeitsdauer und Ausstellungsdatum, Name, Fachgebiet(e) und Adresse des Vertragsarztes, Unterschrift, der eventuelle Hinweis auf Befreiung von Rezeptgebühren, Wirkstoff, Dosierung und Darreichungsform bzw. Name des Medikaments, wenn der Arzt das Kästchen „Aut idem“ angekreuzt hat. dgk
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