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Gesetze und Verordnungen

Urteil: Ärzte dürfen Patienten aus Budgetgründen ablehnen

13.04.2005
Ärzte dürfen Patienten aus Budgetgründen oder wegen Arbeitsüberlastung ablehnen.

Das hat das Sozialgericht Düsseldorf im Falle eines niedergelassenen Augenarztes entschieden (Az.: S 14 KA 260/02). Dieser hatte neue Patienten nicht mehr aufgenommen. Stammpatienten mit Gesetzlicher Krankenversicherung mussten - außer in Notfällen - bis zu fünf Monate auf einen Termin warten, während es für Privatversicherte keine Wartezeit gab.

Eine gesetzlich versicherte Patientin habe der Arzt wissen lassen, sie könne einen früheren Termin bekommen, wenn sie privat zahle, berichtet die in München erscheinende Fachzeitung «Ärztliche Praxis».

Solange der Vertragsarzt seine Berufspflichten achte, dürfe er seine Praxis nach Leistungsvermögen und Budgetkapazität organisieren, entschied das Gericht. Der Augenarzt bewege sich aber in einer gefährlichen rechtlichen Grauzone. So müsse er Notfälle immer behandeln - egal, ob es sich um bekannte oder neue Patienten handelt. Auch verstoße der Arzt eindeutig gegen seine Berufspflichten, wenn er versuche, gesetzlich Versicherte durch Terminverzögerungen dazu zu drängen, privat für Behandlungen aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen zu zahlen. Von der zuständigen regionalen Kassenärztlichen Vereinigung hatte der Arzt wegen mehrfachen Verstoßes gegen die Berufspflichten bereits einen Verweis erhalten.


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