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Gesetze und Verordnungen

Schöne Zähne 2005

17.01.2005
Alle reden von den neuen Regelungen, die ab 2005 rund um den Zahnersatz gelten. So ändert sich beispielsweise die Art, wie die Krankenkassen den Zahnersatz bezuschussen. Was auf die Patienten zukommt und welche neuen Möglichkeiten sich ihnen eröffnen, erläutert Zahnarzt Dr. Karl-Heinz Sundmacher im Interview mit der Initiative proDente.

Wie war der Zuschuss der Kassen zum Zahnersatz bisher?
Die Kassen haben prozentuale Zuschüsse je nach Höhe der Behandlungskosten gezahlt. Allerdings wurden manche höherwertige Versorgungen wie Implantate bisher nicht von den Krankenkassen bezuschusst. Deshalb mussten die Patienten solche Lösungen bis auf wenige Ausnahmefälle ganz aus eigener Tasche bezahlen.

Nun ändert sich die Systematik der Kostenübernahme: Seit Jahresbeginn zahlen die Kassen den so genannten befundorientierten Festzuschuss.
Was verbirgt sich hinter diesem Begriff?
Das Prinzip dahinter lautet:
Gleiche medizinische Ausgangssituation, gleicher Zuschuss. Der Teil, den die Kasse übernimmt, orientiert sich nicht mehr an den Kosten der jeweiligen Behandlung, sondern am Befund des Patienten – letztlich also an dem Schaden, der behoben werden soll. Dies sind der Grad des Zerstörungszustandes eines Zahnes, der Anzahl und Lage der fehlenden Zähne und der vorliegenden Restgebisssituation der Kiefer. Das heißt beispielsweise: Soll der Zahnersatz eine Lücke von drei Zähnen im Kiefer schließen, gibt es einen festgesetzten Zuschuss für eben dieses Krankheitsbild.

Wonach richtet sich der Zuschuss?
Für jeden Befund wurden die durchschnittlichen Kosten einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Zahnersatz ermittelt. Diese so genannte „Regelversorgung“ bildet die Basis für die Berechnung der Zuschusshöhe. Außerdem bleibt weiterhin das Bonusheft wichtig: Wer regelmäßige zahnärztliche Kontrolluntersuchungen nachweist, kann den Zuschuss seiner Kasse erhöhen. Eine Härtefallregelung ist ebenso vorhanden.

Was bedeutet der befundorientierte Festzuschuss für den Patienten?
Er profitiert insbesondere dadurch, dass er unter den verschiedenen Therapiealternativen auswählen kann, ohne seinen Festzuschuss durch die Krankenkasse zu verlieren. Denn die Kassen zahlen die Festbeträge unabhängig davon, für welche Art des Zahnersatzes sich der Patient tatsächlich entscheidet. Fehlt ihm etwa ein Zahn, so erhält er einen bestimmten Betrag von seiner Kasse – egal, ob er eine Brücke, eine herausnehmbare Lösung oder ein Implantat wählt. Damit entscheidet er selbst, welchen Eigenanteil am Zahnersatz er übernimmt – bei einem Implantat muss der Patient natürlich mehr Kosten selbst übernehmen. Aber es gibt keine Art der Versorgung mehr, bei der er komplett leer ausgeht.

Wer genau wissen will, wie viel Zuschuss es für den jeweiligen Befund gibt, kann unter www.prodente.de nachschauen.



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