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Gesetze und Verordnungen

Mehr als tausend Präparate billiger

29.06.2006
Patienten können künftig durch die Wahl besonders günstiger Medikamente einer Zuzahlung entgehen. Für mehr als tausend Präparate entfällt ab Juli die Zuzahlungspflicht. Betroffen sind so genannte Nachahmerpräparate, die den gleichen Wirkstoff enthalten, aber deutlich günstiger sind als die Originale.

Alle 21.500 Apotheken in Deutschland sind nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) auf die Neuerung vorbereitet. Sollte der Arzt ein zuzahlungspflichtiges Medikament verordnet haben, kann der Patient vom Apotheker prüfen lassen, ob auch ein zuzahlungsbefreites Alternativpräparat abgegeben werden kann. Das Bundesgesundheitsministerium hofft auf eine starke Nachfrage nach den Nachahmerpräparaten, um den Preiskampf unter den Pharmaunternehmen anzuheizen.
Im Vorfeld der neuen Regelung hatten bereits mehrere Hersteller die Preise gesenkt. Unter die Zuzahlungsbefreiung fallen zunächst 79 Arzneimittelwirkstoffe. Machen die Ärzte und Patienten von dieser Möglichkeit Gebrauch, könnten weitere Wirkstoffgruppen folgen.

Im Internet finden Patienten eine Liste aller zuzahlungsfreien Medikamente im Bürgerportal des Bundesgesundheitsministeriums unter
www.die-gesundheitsreform.de.



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