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Gesetze und Verordnungen

Hautkrebs-Check endlich auf Karte möglich

© TK Niedersachsen
20.05.2008
Ab 1. Juli werden die Kosten für eine Früherkennungsuntersuchung von Hautkrebs endlich über die Krankenversicherungskarte abgerechnet. Wie die Techniker Krankenkasse (TK) Niedersachsen mitteilt, haben gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahre alle zwei Jahre Anspruch auf ein Vorsorge-Screening. Den Haut-Check dürfen Mediziner mit entsprechender Qualifikation durchführen. Das können Fachärzte wie Dermatologen, aber auch Hausärzte sein.

Seit den siebziger Jahren haben sich die Hautkrebsfälle mehr als ver-fünffacht. In Niedersachsen erkranken heute jedes Jahr mehr als 10.000 Menschen an Hautkrebs. Allein 2006 mussten sich knapp 6.000 Niedersachsen aufgrund bösartiger Neubildungen der Haut im Krankenhaus behandeln lassen. Ursache für den Hautkrebs ist oft eine zu hohe UV-Belastung.

"Wichtig ist, sinnvoll und sensibel mit Sonnenbädern umzugehen", so Ulrike Fieback, Sprecherin der TK Niedersachsen. "Einen guten UV-Schutz stellen Sonnencremes, lichtschützende Kleidung, Kopfbede-ckungen und Sonnenbrillen dar".

Für Interessierte gibt es weitere Infos im Internet unter www.tk-online.de



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