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Gesetze und Verordnungen

"EHIC-Karte" ersetzt Auslandskrankenschein

11.05.2005
Ausgabe bei AOK-KundenCentern ohne Wartefrist

Wer jetzt seinen Urlaub plant oder schon in den Startlöchern Richtung Süden sitzt, sollte sich vor der Abreise noch die neue Europäische Krankenversichertenkarte, kurz genannt: EHIC (European Health Insurance Card), ausstellen lassen.

Damit wird nach Angaben der AOK für Reisen in Länder der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR; Norwegen, Island, Liechtenstein) und in die Schweiz der frühere Auslandskrankenschein ersetzt. Die neue "EHIC-Karte" werde von allen 300 AOK-KundenCentern im Lande ausgegeben und ist EU-weit sowie in den EWR-Staaten und in der Schweiz für die sofort notwendige Behandlung gültig.

Im Vergleich zum bisherigen Auslandskrankenschein ist die Karte, so die AOK weiter, ein direkter Anspruchsnachweis. Es genüge, die "EHIC-Karte" zum Beispiel beim Arzt oder Krankenhaus im EU-Ausland vorzulegen. Bisher musste sich der Urlauber erst mit seinem Auslandskrankenschein bei einer Krankenkasse des Gastlandes einen Behandlungsschein ausstellen lassen.

Für die neue Karte ist laut AOK kein spezieller Antrag notwendig und es entstehen dem Versicherten hierfür keine Kosten. Er brauche seiner AOK lediglich mitzuteilen, dass er sich vorübergehend in einem anderen EU-Land aufhalten wird und erhält dann umgehend die "EHIC-Karte".

Die AOK Baden-Württemberg begrüßt und unterstützt die EU-KV-Karte als neue, innovative Chance, Verwaltungsabläufe im zusammenwachsenden Europa bürgerfreundlicher zu gestalten. Die Karte habe insofern auch einen wichtigen symbolischen Charakter.



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