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Schönheitschirurgie

Schönheitswahn: Vorher-Nachher-Werbung wird verboten

14.09.2005
Schönheitschirurgen dürfen nur noch bis 1. April 2006 mit Vorher-Nachher-Bildern werben. „Ärzte, die Schönheitsoperationen durchführen, sollten schon jetzt ihre Werbung auf die zukünftige Rechtslage hin überprüfen“, sagte Gesundheitsstaatssekretärin Emilia Müller (CSU) in München.

Das von Bayern schon lange geforderte Verbot irreführender Werbung für Schönheitsoperationen habe endlich Niederschlag im Gesetz gefunden, zeigte sich Müller zufrieden. Gerade Frauen sei so ein verzerrtes Idealbild vorgegaukelt worden, anstatt objektiv über die gravierenden Eingriffe aufzuklären. Dem werde jetzt ein Riegel vorgeschoben.



Bayr. Staatsministerium


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